
Herausgeber: Dr. Dietrich Nelle
1. Allgemeines zur Rechtsentwicklung
Literaturhinweise
Barkmann,
Geschichte der Mongolei, Bonn 1999.
Becker, The Lost Country: Mongolia
revealed, London 1993.
Fritz, Doppelte Transition in der Mongolei.
Politischer und wirtschaftlicher Wandel unter dem Einfluss ausländischer Geber,
in: Demokratie und Entwicklung 35, Münster/Hamburg/London 1999.
Scholler, Bedeutung der Lehre vom Rechtskreis und der Rechtskultur, Zeitschrift
für Vergleichende Rechtswissenschaft (ZVglRwiss) 99 (2000), S. 373 ff.
Staisch/Prohl, Dschingis Khan lächelt, Bonn 1998, S. 35 ff.
Stelter/Günther, Rechtliche Aspekte der marktwirtschaftlichen Transformation in
der Mongolei, Osteuropa‑Recht 38 (1992), S. 304 ff.
Wolf, Die Mongolische Volksrepublik auf dem Weg in eine pluralistische
Gesellschaft, in: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale
Studien – Aktuelle Analysen Nr. 36/1990.
Nelle, Rechtliche Transformationsprozesse in der Mongolei von der Zeit Dschingis
Khans bis zum Ende des sozialismus, in: ASIEN 86 (Januar 2003), S. 32-49
Ders., Transformationsprozesse in Recht und Wirtschaft der Mongolei seit 1990,
in: ASIEN 87 (April 2003), S. 5-29
1.1 Gesetzgebungsprogramm (Quelle: Nelle, Chronik der Rechtsentwicklung in der Mongolei, Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WiRO) 2001, S.191-192)
Zu Beginn der Legislaturperiode 2000 bis 2004 hat das mongolische Kabinett hat ein ehrgeiziges Rechtsreformprogramm vorgelegt (Regierungsbeschluss Nr. 35/20 vom 31. 3. 2001). Im Rahmen dieses Plans sollen insgesamt 137 Gesetze aus allen Politikbereichen neu ausgearbeitet werden, der Großteil der Entwürfe sollte danach noch im Jahr 2001 eingebracht werden, so u.a. das Zivilgesetzbuch, die Zivilprozessordnung, das Zwangsvollstreckungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Gesetz über Landbesitz. Erstmalig erlassen werden sollen u. a. eine Verwaltungsverfahrens‑ und ‑gerichtsordnung, ein Arbeitsförderungsgesetz sowie ein Arbeitnehmerentsendegesetz. Nachdem im letzten Jahrzehnt in raschem Takt fast alle Gesetze von Grund auf verändert wurden, geht es bei den jetzigen Reformen v. a. darum, vor dem Hintergrund der Erfahrungen bei der Anwendung dieser Gesetze in den letzten Jahren längerfristig tragfähige Lösungen zu finden und die Vereinbarkeit der Gesetze untereinander zu verbessern. Diese Pläne hat das mongolische Parlament wenig später bestätigt (Beschluss des Parlamentes Nr. 44 vom 18.05.2001, Töriin medeelel 2001, Nr. 21).
Einen außergewöhnlichen Meilenstein in der mongolischen Rechtsgeschichte bildet das vom Parlament nach mehrjährigen, intensiven Vorarbeiten verabschiedete Gesetzespaket zur Reform von Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung, Vollstreckungsrecht, Strafgesetzbuch sowie Strafprozessordnung, welches zum September 2002 in Kraft treten wird. Der mongolische Gesetzgeber hat dabei bewusst alle zentralen Gesetze des Justizwesens parallel behandelt, um ein inhaltlich, systematisch und terminologisch möglichst konsistentes Regelwerk zu schaffen. Bei all diesen Vorhaben ging es nicht um radikale Neuschöpfungen, sondern um eine Anpassung an die gewandelten gesellschaftlichen Verhältnisse, das Füllen von Regelungslücken und die Behebung von Mängeln, die bei den geltenden Gesetzen beobachtet wurden. Damit verbindet sich die Hoffnung, dass nach einem Jahrzehnt grundlegender Reformen in rascher Folge nunmehr zumindest in diesem Kernbereich mittelfristige Stabilität einkehrt. Wichtigste ausländische Orientierungspunkte sind - wie schon bei den vorherigen Reformgesetzen - die entsprechenden Gesetzgebungen Deutschlands, Russlands und Japans; zugrunde gelegt wird weiterhin die kontinentaleuropäische Rechtsmethodik. Bemerkenswert ist die Kontinuität, mit welcher diese 1998 begonnenen Vorhaben nach einer tiefgreifenden Veränderung der politischen Mehrheitsverhältnisse bei den Parlamentswahlen im Jahre 2000 von der bisherigen Opposition vorangetrieben wurde.
Im vom Parlament beschlossenen Rechtsreformprogramm ist bereits fest vorgesehen, nach Verabschiedung dieser zentralen Reformgesetze auch die zivil- und wirtschaftsrechtlichen Nebengesetze zu überarbeiten und zu harmonisieren, so insbesondere das Gesellschafts-, Konkurs-, Wettbewerbs-, Wertpapier- und Schiedsgerichtsbarkeitsrecht.
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Last Update: 01. Januar 2008