
Herausgeber: Dr. Dietrich Nelle
Literaturhinweise
Nelle, Transformation in Bildung und Wissenschaft der Mongolei, Verfassung
und Recht in Übersee, 2003, S. 103 - 111.
Das Parlament hat ein Gesetzespaket zur Reform der bereits 1991 und 1995 neu gestalteten Bildungsgesetzgebung verabschiedet. Aufgrund der Novellierung des Schulgesetzes wird die Schulzeit vom Schuljahr 2005/06 an um ein Jahr auf elf Jahre verlängert. Damit soll die Position mongolischer Schulabsolventen im internationalen Wettbewerb gestärkt werden, andererseits bedeutet die Reform erhebliche Personalmehrkosten für den Staat. Das Schuleintrittsalter wurde um ein Jahr auf sieben Jahre gesenkt; im Hinblick auf den hohen Anteil nomadisch lebender Bevölkerung werden bislang nur rd. 30 % der Siebenjährigen eingeschult. Die Grundschule umfasst die Klassen eins bis fünf, die Mittelschule die Klassen sechs bis neun, die Oberschule die zehnte und elfte Klasse. Außerdem wurde beschlossen, ab diesem Jahr die Abschlussprüfungen nach der achten und nach der zehnten Klasse nur noch in den beiden Fächern mongolische Sprache und Mathematik durchzuführen. Die Prüfung in einem dritten Wahlfach entfällt. Die durchschnittlichen Klassenstärken in Ulaanbaatar liegen aufgrund der starken Zuzüge vom Land inzwischen mit 45 bis 50 Schülern weit über dem vom Bildungsministerium vorgesehenen Maximum von 35 Schülern, wogegen in den ländlichen Gebieten die Klassen immer kleiner werden. Es wird geschätzt, dass es im Lande (in Relation zu gut 500.000 die Schule besuchenden Kindern) rund 10.000 Schulabbrecher gibt.
Aus dem Bildungsgesetz ausgegliedert wurde das Berufsbildungsrecht. Hier geht es darum, dessen Wertigkeit und Akzeptanz zu erhöhen. Nachdem in den letzten 10 Jahren die Schülerzahlen in diesem Bereich um rd. 75 % gefallen waren, werden derzeit nur 47 Prozent der noch vorhandenen Kapazitäten an berufsausbildenden Einrichtungen ausgeschöpft. Besonders betroffen von diesem Rückgang waren die qualifizierten Fachausbildungen. Zur Verbesserung der Situation setzt man insbesondere auf eine deutliche Intensivierung des Praxis- und Wirtschaftsbezugs der Ausbildungsgänge.
Im Rahmen desselben Gesetzespakets wurde ferner das Hochschulgesetz novelliert. Bereits im Rahmen der vorherigen Reformen wurde die Gründung privater Hochschulen zugelassen. Dies wurde auch in großen Umfang angenommen, auch ausländische Hochschulen mit Hauptsitz u.a. in Russland, Kasachstan und den USA ließen sich in der Mongolei nieder. Die insgesamt rund 130 privaten Hochschulen erhalten nunmehr den Status der Gemeinnützigkeit. Andererseits führte die sprunghafte Zunahme privater Hochschulen auch zu erheblichen Problemen bei der Qualitätssicherung. Dies soll nunmehr verbessert werden. Die Umstellung der Studiengänge und Abschlüsse auf das Bachelor/Master-System wurde bereits im Rahmen der früheren Reformen vollzogen. An den Hochschulen sind derzeit rd. 60.000 Studenten eingeschrieben, davon gut 7.000 an der Staatlichen Universität
Das bisherige Denkmalschutzgesetz wurde zu einem Kulturgüterschutzgesetz erweitert. Der Staat hat danach nicht nur historische und kulturelle Denkmäler zu schützen und zu fördern, sondern auch Sprache, Musik, Akrobatik und sonstige Elemente der traditionellen Kultur. Für den engeren Kreis der Denkmäler soll ein vollständiges Register systematisch aufgebaut werden.
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Last Update: 01. Januar 2008