
Herausgeber: Dr. Dietrich Nelle
7.1 Gesetzliche Grundlagen (Quelle: Dr. Dietrich Nelle, Bonn)
Zu den ersten nach der Verfassung von 1992 neu ausgearbeiteten Gesetzen zählen auch das Urhebergesetz und das Patentgesetz jeweils vom Juni 1993. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das geistige Eigentums finden seit dem Beitritt der Mongolei zur Welthandelsorganisation WTO im Jahre 1997 als erstes Transformationsland überhaupt verstärkte Aufmerksamkeit. Dazu gehört auch die Verbesserung des bislang mangelhaften Schutzes geistiger Eigentumsrechte. Ferner wurden das Patent- und Markenrecht dem internationalen Standard angepasst sowie ein Gesetz zur Förderung des Technologietransfers in der Wirtschaft erlassen. Dennoch hat dieses Rechtsgebiet in der Mongolei derzeit noch eine geringe praktische Relevanz. So wurden 2001 insgesamt nur 13 Patente und 9 Marken registriert.
7.2 Internationale Rechtsbeziehungen (Quelle: Nelle, Chronik der Rechtsentwicklung - Mongolei in: Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WiRO) 2002, S. 318
Die Mongolei ist dem WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT-Vertrag) vom 20.12.1996 beigetreten. Dadurch wird der Schutz der Künstler und der Hersteller von Tonträgern erheblich verbessert. Nur sie sind danach berechtigt, die Vervielfältigung, Verbreitung, gewerbliche Vermietung und öffentliche Zugänglichmachung ihrer Darbietungen und Tonträger in Netzen zu erlauben. Ferner haben sie Anspruch auf eine Vergütung für Funksendungen und andere Formen der öffentlichen Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken.
Links:
Urhebergesetz:
www.investmongolia.com/law7.pdf
Patentgesetz:
www.investmongolia.com/law41.pdf
Technologietransfergesetz:
www.investmongolia.com/law47.pdf
Informationen zur
Mongolei:
MongoleiOnline
Postfach 130 154, D-53061 Bonn, Germany
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Last Update: 01. Januar 2008